Wenn Sie einen neuen Schulhof planen oder eine Spielfläche neu gestalten lassen, gelten verschiedene Regeln und Sicherheitsanforderungen. Diese Vorgaben für den Schulhof sorgen dafür, dass Kinder sicher spielen können und dass Spielgeräte und Beläge den europäischen Normen entsprechen.
Woran wird ein Schulhof konkret gemessen? Wann gilt ein Belag als fallschutzgeeignet? Und welche Regeln gelten für Spielgeräte auf dem Gelände?
Auf dieser Seite erläutern wir die wichtigsten Sicherheitsanforderungen für einen Schulhof. Die Bewertung im Einzelfall liegt beim Betreiber und bei den zuständigen Stellen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Bei Planung und Gestaltung eines Schulhofs sind drei Themenfelder maßgeblich. Zusammen bestimmen sie, wie ein sicherer Schulhof entsteht.
Es geht um:
die europäische Norm für stoßdämpfende Spielplatzböden
die europäische Norm für Spielplatzgeräte
Vorgaben zu Fläche und Gestaltung des Schulhofs
Zusammen sorgen diese Regeln dafür, dass Spielflächen von Kindern sicher genutzt werden können.
Die erste wichtige Norm ist DIN EN 1177. Sie beschreibt die Anforderungen an einen stoßdämpfenden Belag unter Spielgeräten.
Zwei Punkte sind dabei entscheidend.
Ab einer freien Fallhöhe von 60 Zentimetern ist ein stoßdämpfender Belag erforderlich. Das können lose Schüttstoffe, Fallschutzplatten oder ein Kunstrasenaufbau sein, der für Spielflächen geeignet ist.
Außerdem muss um das Spielgerät ein Fallraum frei bleiben, damit ein Kind fallen kann, ohne auf ein Hindernis zu treffen. Die kritische Fallhöhe ist dabei immer eine Eigenschaft des geprüften Systemaufbaus aus Kunstrasen, Fallschutzschicht und Infill, nicht des Kunstrasens allein.
Diese Norm ist eine wichtige Grundlage für einen sicheren Schulhof.
Neben dem Belag müssen auch die Spielgeräte selbst den europäischen Regeln entsprechen. Diese sind in der Normenreihe DIN EN 1176 festgelegt.
Die Normenreihe behandelt verschiedene Sicherheitsthemen, zum Beispiel:
Sturz- und Anprallgefahr
Klemm- und Schnittgefahr
Strangulationsgefahr
die allgemeine Sicherheit des Geräts
Außerdem beschreibt sie Regeln für:
regelmäßige Inspektion von Spielgeräten
Dokumentation der Geräte
Wartung und Betrieb von Spielflächen
In Deutschland liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Betreiber der Spielfläche.
Betrieb, Wartung und Inspektion sind in DIN EN 1176-7 beschrieben.
Welche Prüfintervalle konkret gelten, stimmt der Betreiber mit den zuständigen Stellen ab.
Werden diese Vorgaben eingehalten, entsteht ein sicherer Schulhof, auf dem Spielgeräte verantwortungsvoll genutzt werden können.
Neben den Sicherheitsnormen für Geräte und Beläge gibt es Vorgaben zur Gestaltung von Schulhöfen.
In Deutschland ergeben sich diese aus dem Landesrecht und den Vorgaben des Schulträgers. Wie viel Fläche je Schülerin und Schüler vorzusehen ist, wird dort geregelt und unterscheidet sich je nach Bundesland und Schulform.
Wir planen mit den Werten, die der Schulträger oder die zuständige Behörde vorgibt.
So entsteht ein übersichtlicher Schulhof mit ausreichend Platz zum Spielen.
Für Nordrhein-Westfalen bildet die Bauordnung NRW den Rahmen. Ob für Ihr Vorhaben eine Genehmigung nötig ist, klärt nach unserem Kenntnisstand am besten eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde.
Konkrete Vorgaben erhalten Sie beim Schulträger und bei der zuständigen Bauaufsicht.
Einen Schulhof zu planen und zu bauen verlangt nicht nur Gestaltungsideen, sondern auch Kenntnis der geltenden Sicherheitsanforderungen für Schulhöfe.
Unser Vario-Team unterstützt Schulen bei Planung und Bau der Kunstrasen- und Fallschutzflächen und berücksichtigt dabei die relevanten Normen. Prüfung und Freigabe im Einzelfall liegen bei den zuständigen Stellen.