Nein. Kunstrasen im öffentlichen Raum ist pflegearm, nicht pflegefrei, und genau dort ist dieser Unterschied wichtig. Es geht um Flächen, die von allen genutzt werden, für die niemand persönlich verantwortlich ist und in die Verschmutzung von außen eingetragen wird: Laub, Sand, Hundekot, Abfall.
Drei Dinge. Der Verschmutzungsdruck ist höher und weniger vorhersehbar. Die Belastung ist ungleich verteilt, mit Laufwegen und Aufenthaltsbereichen, die deutlich mehr abbekommen als der Rest der Fläche. Und es gibt keine Anwohnerin und keinen Anwohner, die täglich kurz darüber schauen, Probleme fallen also erst auf, wenn sie sichtbar groß sind. Deshalb funktioniert im öffentlichen Raum ein fester Pflegerhythmus besser als Pflege auf Zuruf.
Die regelmäßige Reinigung gehört zur normalen Unterhaltung der Fläche: Laub, Äste und Abfall entfernen und die Fasern aufbürsten, siehe Kunstrasen selbst reinigen. . Hinzu kommt die maschinelle Pflege, bei der die Sandverfüllung gereinigt und nachgefüllt und kleine Beschädigungen behoben werden, siehe Pflege durch einen Fachbetrieb. . Für Betreiber liegt der Nutzen einer festen Vereinbarung vor allem darin, dass die Pflege stattfindet und dokumentiert wird, auch in Jahren, in denen niemand ausdrücklich danach fragt. Bei Spielflächen greift das unmittelbar in die Inspektionspflicht nach DIN EN 1176-7.
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