Wir liefern die Unterlagen, die Sie dafür brauchen, reichen den Bauantrag in Deutschland aber nicht selbst ein. Die Kunstrasenfläche ist dabei meist nicht das eigentliche Thema. Genehmigungsrelevant ist in der Regel, was darum herum entsteht: Ballfangzäune, Einfriedungen, Flutlichtmasten und die Entwässerung.
Baurecht ist in Deutschland Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen zählt § 62 BauO NRW 2018 die verfahrensfreien Bauvorhaben auf. Dort sind unter anderem Einfriedungen bis 2 m Höhe (Absatz 1 Nummer 7a), Flutlichtmasten auf Sportanlagen (Nummer 5e) und Anlagen, die der zweckentsprechenden Einrichtung von Spiel-, Bolz- und Sportplätzen dienen (Nummer 10c), aufgeführt. Für Kinderspielplätze im Sinne des § 8 Absatz 4 BauO NRW gilt Nummer 14d.
Verfahrensfrei heißt allerdings nicht regelfrei. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss dem Bebauungsplan und dem übrigen materiellen Recht entsprechen. Liegt die Fläche im Außenbereich, gilt zusätzlich § 35 BauGB. Neben dem Bauordnungsrecht spielen bei Sportflächen regelmäßig weitere Regelungen eine Rolle: Lärm nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV), Lichtimmissionen bei Flutlicht und die Beseitigung von Niederschlagswasser. In anderen Bundesländern gelten andere Landesbauordnungen mit abweichenden Schwellen.
Eine technische Zeichnung beziehungsweise farbige Werkzeichnung, die Aufteilung und Maße sichtbar macht, sowie die Beschreibung des Systemaufbaus mit den zugehörigen Prüfnachweisen. Diese Unterlagen sind auch dann nützlich, wenn sich herausstellt, dass keine Genehmigung erforderlich ist: Sie sind das Dokument, mit dem Sie das Vorhaben in Schule, Verein oder Gremium erklären. Was sonst zur Geländeausstattung gehört, steht unter Übernehmen Sie auch die Einfriedung, , und was die Bauzeit bestimmt, unter wie lange der Bau dauert.
Unklar, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist? Legen Sie die Situation in einem unverbindlichen Erstgespräch. . Wir kennen die Fragen, die in solchen Vorhaben aufkommen, die Beurteilung und die Entscheidung liegen jedoch bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und Ihrem Planer.
Wir sind für Sie da.