Ja, sofern der Aufbau darunter dafür ausgelegt ist. Kunstrasen selbst ist kein Fallschutzbelag. Die Matte ist die oberste Schicht, die dämpfende Wirkung entsteht in der Schicht darunter. Unter einer Schaukel oder einem Klettergerät zählt deshalb nicht die Matte, sondern das vollständige System aus Matte, Fallschutzschicht und Unterbau.
Schulen und Kommunen entscheiden sich zunehmend dafür, weil die Fläche ganzjährig nutzbar bleibt und, anders als lose Materialien wie Hackschnitzel oder Sand, nicht weggetreten oder verweht wird. Sie bleibt auch unter einer Schaukel dort liegen, wo die Beanspruchung am größten ist.
Zwei Normen werden hier häufig verwechselt. DIN EN 1176-1 stellt Anforderungen an Spielgeräte. Daraus ergeben sich die freie Fallhöhe eines Geräts und der Fallraum, in dem ein stoßdämpfender Untergrund erforderlich ist. DIN EN 1177 ist keine Anforderung, sondern ein Prüfverfahren: Damit wird die kritische Fallhöhe einer stoßdämpfenden Oberfläche bestimmt. Eine kritische Fallhöhe gehört deshalb immer zu einem konkreten, geprüften Aufbau mit festgelegter Dicke und Zusammensetzung, und nie zu Kunstrasen im Allgemeinen.
Deshalb steht auf dieser Seite keine pauschale Aussage, dass unsere Fallschutzbeläge EN 1177 erfüllen. Das würde mehr versprechen, als ein Prüfverfahren tragen kann. Was wir stattdessen benennen können, sind geprüfte Systemaufbauten. Für ONE-DNA™ Play 24 mit 25 kg/m² Quarzsand liegen Prüfberichte der ISP GmbH, Institut für Sportstättenprüfung in Münster, nach DIN EN 1177:2018-03 vor. Geprüft wurde jeweils in Kombination mit einer Fallschutzschicht: mit ProPlay 25 ergibt sich eine kritische Fallhöhe von 1,45 m, mit ProPlay 35 von 1,91 m, mit ProPlay 45 von 2,40 m, mit ProPlay 55 von 2,80 m und mit ProPlay 70 von 3,27 m. Diese Werte gelten ausschließlich für den jeweils geprüften Aufbau. Wird eine Komponente verändert, gilt der Wert nicht mehr. Für ein konkretes Projekt benennen wir den vorgesehenen Aufbau und die zugehörigen Prüfdaten. Fragen Sie danach, sobald eine Fallhöhe im Spiel ist.
Drei Dinge. Die freie Fallhöhe des Geräts, denn sie legt fest, welche kritische Fallhöhe der Untergrund mindestens erreichen muss. Die Größe des Fallraums um das Gerät, denn sie bestimmt, wie weit der dämpfende Aufbau reichen muss. Und der vorhandene Untergrund, denn eine dämpfende Schicht auf einem tragfähigen, gut entwässernden Unterbau verhält sich anders als auf einem weichen oder nassen Boden. Wie Sie den Fallraum bestimmen, lesen Sie unter der Berechnung des Fallraums.
Für eine Beratung benötigen wir eine Aufstellung der Spielgeräte mit ihrer freien Fallhöhe, die gewünschte Einteilung der Fläche und, sofern vorhanden, die Anforderung aus dem Leistungsverzeichnis. Daraus leiten wir ab, welcher Aufbau passt und welche Nachweise wir dazu liefern können. Mehr zur Anwendung selbst finden Sie unter Fallschutzbelag aus Kunstrasen, oder besprechen Sie Ihre Situation in einem Orientierungsgespräch.
Wir sind für Sie da.