Sie bestimmen zuerst die freie Fallhöhe des Spielgeräts und leiten daraus den Fallraum ab. Die freie Fallhöhe ist der größte senkrecht gemessene Abstand zwischen einer eindeutig vorgesehenen Körperstütze und der darunter liegenden Oberfläche. Die Anforderungen an Spielgeräte, an die freie Fallhöhe und an den Fallraum stehen in DIN EN 1176-1, derzeit in der Fassung 2017+A1:2023. Die Norm lässt eine freie Fallhöhe von maximal 3 m zu.
Der Fallraum ist der Bereich um das Spielgerät, der frei von Hindernissen bleiben muss und in dem der stoßdämpfende Untergrund mindestens liegen muss. Bis zu einer freien Fallhöhe von 1,5 m gilt ein Fallraum von mindestens 1,50 m um das Gerät. Darüber rechnen Sie mit zwei Dritteln der freien Fallhöhe zuzüglich 0,50 m. Bei der maximal zulässigen Fallhöhe von 3 m ergibt das 2,50 m. Für Geräte mit erzwungener Bewegung, etwa Schaukeln und Rutschen, gelten abweichende Fallräume. Diese sind je Gerätetyp in der Norm und im Aufstellplan des Herstellers festgelegt.
Ab einer freien Fallhöhe von 600 mm ist ein stoßdämpfender Untergrund erforderlich. Auch diese Anforderung stammt aus DIN EN 1176-1. Ob ein Untergrund diese Dämpfung tatsächlich erbringt, wird nach DIN EN 1177 ermittelt: Das ist das Prüfverfahren, mit dem die kritische Fallhöhe einer Oberfläche bestimmt wird. Beide Normen erfüllen also unterschiedliche Aufgaben. Wichtig dabei: Die kritische Fallhöhe ist eine Eigenschaft des geprüften Systemaufbaus, also der Kombination aus Kunstrasen, Fallschutzschicht und Einstreuung, und nie der Kunstrasenmatte allein.
In Deutschland liegt die Verantwortung für einen sicheren Zustand beim Betreiber der Anlage. Sie ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht. DIN EN 1176-7 gibt dazu Hinweise für Betrieb, Wartung und Inspektion, einschließlich Sichtkontrolle, betrieblicher Kontrolle und jährlicher Hauptinspektion. Eine Dokumentation dieser Kontrollen gehört zur Sorgfaltspflicht des Betreibers.
Möchten Sie wissen, wie ein stoßdämpfender Untergrund für eine bestimmte Fallhöhe aufgebaut wird, lesen Sie weiter zu den geprüften Fallschutzaufbauten. Für die Anwendung auf Schulhöfen und Spielflächen finden Sie mehr unter Fallschutzbelag aus Kunstrasen.
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